Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist vor einem Anprobe Termin zu beachten?
WENN DU DEINEN HOCHZEITSTERMIN HAST:
Einen Termin für die Suche nach deinem Brautoutfit sollte einige Monate vor dem Hochzeitstag stattfinden. Bedenke, dass das Kontaktformular rechtzeitig an mich gesendet werden sollte. Es ist ratsam ca. 4 bis 6 Monate vor deiner Hochzeit einem Termin zu vereinbaren. Wenn du an mich ein Antragsformular gesendet hast bestätige ich dir deinen Wunschtermin oder gibt dir ggf. einen weitern freien Termin bekannt. Gerne können wir auch gleich telefonisch einen Termin vereinbaren.
Was ist bei einem Anprobe Termin zu beachten?
Wähle den Tag und die Uhrzeit so aus, dass du für diesen Zeitraum ggf. einen Baby- oder Hundesitter hast oder andere vorhersehbare Termine (wie Arzt Besuche und ähnliches) an diesem Tag nicht stattfinden, damit du stressfrei deine Anprobe genießen kannst. Plane ca. zwei Stunden dafür ein.
Ich empfehle dir, dich an diesem Tag wenig oder gar nicht zu schminken, Lippenstift und Co sehen an den Musterkleidern nicht schön aus und sie sind es dir dankbar.
Was passiert, wenn du dich für ein Kleid entschieden hast?
DEIN KLEID – DER AUFTRAG:
Im Rahmen der Anprobe werden deine Maße notiert (Brustumfang, Taille, Hüftumfang). Diese gelten als Grundlage für deinen Auftrag.
Für das Outfit oder das Brautkleid wird vorab um eine Anzahlung von 80% der Auftragssumme gebeten. ERST NACH ERHALT DER ANZAHLUNG wird der Auftrag zu Fertigung an meine Partner und den Designern erteilt.
Accessoire und Reduzierte Artikel werden gleich zur Gänze in Rechnung gestellt.
Dein Brautkleid bzw. Brautoutfit wird daraufhin für dich in Auftrag gegeben und speziell für dich angefertigt. Individuelle Wünsche können bei der Anfertigung bei einigen Designern meist berücksichtigt werden, hierfür stellen die Designer aber einen Aufpreis. Bei manchem Designer ist es üblich, dass die Kleider ab Größe 44 mit einem Preisaufschlag versehen werden.
Was, wenn mein Kleid nicht perfekt sitzt?
ÄNDERUNGEN/PASSFORM:
Da die Kleider keine Maßanfertigung sind und die Größen Standards in den Ländern unterschiedlich ausfallen. Werden bei jedem Hochzeitskleid noch Änderungen zu tätigen sein. Die Kosten hierfür werden von der Schneiderin extra in Rechnung gestellt.
Ich empfehle dir, den Termin für das Abstecken ca. drei bis zwei Wochen vor deinem Hochzeitstag zu vereinbaren, da viele durch den Vorbereitungsstress oft noch abnehmen!
Wie sieht es mit den Preisen aus?
Die Preise der Brautkleider, Outfits und Accessoire sind Fixpreise und sind nicht verhandelbar. Je nach Designern, Modellen und Stoffen können die Preise der Kleider unterschiedlich sein, die meisten Kleider liegen jedoch zwischen € 600 und 2.000. Bei den Mix & Match-Outfits kann der Preis je Kleidungsstück jedoch auch günstiger ausfallen. Die Preisangaben können aber auch je nach Saison variieren.
Individuelle Veränderungen am Modell und Expressaufträge sind in den Preisen nicht enthalten und werden separat in Rechnung gestellt.
Alle Preise verstehen sich inkl. den gesetzlich vorgeschriebenen Steuern.
Wie lange dauert es bis mein Kleid da ist?
LIEFERZEIT:
Die Lieferzeiten für dein Kleid betragen je nach Designer ca. 3-6 Monate. Schnellere Anfertigungen sind in manchen Fällen nach Absprache möglich, wobei auch hier von den Designern ein Aufpreis erfolgen kann.
Wie läuft es ab, wenn mein Kleid eingetroffen ist?
DEIN KLEID IST DA!
Wenn das Kleid bei mir eingetroffen ist rufe ich dich wieder persönlich an und wir vereinbaren einen Termin für die Schneiderin. Mit der Anlieferung deines Kleides übermittle ich die Endrechnung. Die Zahlung hierfür sollte bitte in den folgenden 5 Werktagen erfolgen. Ich erlaube mir bei Zahlungsverzug die aktuell gültigen gesetzlichen Verzugszinsen einzufordern.
Ich möchte dich darauf hinweisen, dass alle Waren bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Marina Lassnig „CHERRY BLOSSOM“ Brautatelier bleibt.
UNVORHERSEHBARE EREIGNISSE:
Bitte bedenke, dass bei einem unvorhersehbaren Ereignis wie Schwangerschaft, Absage, Verschiebung der Hochzeit oder extreme Gewichtsabweichungen, das Kleid oder das Outfit nicht retour genommen werden kann, da es eine extra Anfertigung für dich ist.
KEIN UMTAUSCHRECHT BZW. RÜCKTRITTSRECHT/HAFTUNG:
In Österreich gibt es kein gesetzlich verankertes Umtausch- oder Rückgaberecht. Dies gilt lediglich bei Fernabsätzen wie im Onlinehandel. Der Restbetrag ist daher in jedem Falle zu entrichten und bereits geleistete Zahlungen werden nicht rückerstattet.
Das Brautoutfit kann BEVOR die Änderungen bei der Schneiderin stattfinden auf Mängel überprüft und ggf. reklamiert werden. Eine Reklamation zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich.
SONDERVEREINBARUNGEN:
Nebenabsprachen gelten ausschließlich, wenn Sie schriftlich und ergänzend den AGBs hinzugefügt wurden.